Winkler - Partner Consult Unternehmensberater

In einem weiteren Leistungsbereich erstellen wir Gutachten und Bewertungen:

  • zur Höhe von Betriebsunterbrechungsschäden, , zu Verdienstausfallschäden, des entgangenen Gewinns, zu Beschäftigungs- und Marktprognosen und Einkommen.
  • betriebswirtschaftliche Bewertungen jeder Art, z.B. bei Insolvenzuntersuchungen, Überschuldungen, Spezialrevisionen oder Auseinandersetzungen.  

Systemanalytiker und Beratender Betriebswirt
Dipl.-Ing. Frank Gerhard Winkler , Sachverständigenbüro für Betriebsunterbrechungs- und Verdienstausfallschäden, entgangenen Gewinn, Beschäftigung und Einkommen

Dipl.-Ing. Frank Gerhard Winkler ist
öffentlich bestellt und vereidigt als Sachverständiger für Verdienstausfallschäden

Bosestraße 14 in 08056 Zwickau

Tel.: 0375 4719539, 0152 01936485
Fax: 0721 151 379 077 oder 0375 4719542

www.verdienstausfallschaden.de

Weitere Leistungsbereiche sind betriebswirtschaftliche Bewertungen und Gutachten

bei Insolvenzuntersuchungen

und die Unternehmensbewertung.

Insolvenzuntersuchungen betreffen regelmäßig:

  • die Ermittlung der Liquiditäten 1. bis 3. Grades
  • Unterscheidung Zahlungsstockung / Zahlungseinstellung / Prognose
  • die Eigenkapitalquote

Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat (§ 17 (2) Satz 2 InsO). Zahlungseinstellung ist ein nach außen hervortretendes Verhalten des Schuldners, in dem sich typischerweise ausdrückt, dass er wegen eines voraussichtlichen dauernden Mangels an Zahlungsmitteln seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann (BGH Urteil v. 25.01.2001 - IX ZR 6/00). Von der Zahlungsunfähigkeit zu unterscheiden ist die Zahlungsstockung, die vorliegt, wenn der Zeitraum nicht überschritten wird, den eine kreditwürdige Person benötigt, um sich die benötigten Mittel zu leihen (üblicherweise drei Wochen: BGH, Urteil v. 24.05.2005 - IX ZR 123/04). Hierbei ist für die Unterscheidung Zahlungsstockung / Zahlungsunfähigkeit bedeutsam, ob die Liquiditätslücke weniger oder mehr als 10% der fälligen Geschäftsverbindlichkeiten beträgt, aber auch, ob demnächst Liquiditätslücken mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu schließen sind (vgl. FG Rheinland - Pfalz, Urteil v. 13.10.2005 - 6 K 2803/04).

Untersuchungen hinsichtlich:

  • Feststellung des Zeitpunktes des Eintritts der drohenden Zahlungsunfähigkeit
  • Feststellung des Zeitpunktes des Eintritts der endgültigen Zahlungsunfähigkeit
  • Erstellung der Überschuldungsstatik
  • Kapitalanlagebetrug
  • Geldflussrechnungen
  • Geldmengenrechnungen

Spezialrevisionen hinsichtlich:

  • Betrugshandlungen
  • Untreuehandlungen
  • Abrechnungsbetrug im Zahlungsverkehr
  • Lastschrift
  • Scheck
  • Wechsel
  • Verstöße gegen das Kreditwesengesetz
  • Subventionsdelikte

Eine Unternehmensbewertung und/oder Rentabilitätsanalyse kann erforderlich sein:

  • bei Veränderungen der Eigentumsverhältnisse (z.B. Betriebsabgabe, Übernahme)
  • Begründung oder Auflösung einer Praxisgemeinschaft
  • Vernetzung von Praxen, Gründung von medizinischen Versorgungszentren
  • Zugewinnausgleichsverfahren im Rahmen einer Ehescheidung
  • Ermittlung von Unterhaltsansprüchen, Anpassung von Unterhaltszahlungen
  • Tod des Eigentümers
  • Feststellung des Anfangsvermögens vor Abschluß eines Ehevertrages
  • Ermittlung von Unterhaltsansprüchen im Rahmen von Ehescheidungsverfahren

Unsere Untersuchungen und Unternehmensbewertung erfolgt nach den Grundsätzen des Fachverbandes Unternehmensgründung und Unternehmensentwicklung des BDU.

Hinweis zur Seriösität:

Partei- / Privatgutachten, Sachverständige Stellungnahmen, Prophylaktische Beratungen sind von Schiedsgutachten und Gerichtsgutachten zu trennen.

Soweit erfolgt e n t w e d e r eine objektive gutachterliche Unternehmensbewertung und/oder Rentabilitätsanalyse im Rahmen von Auseinandersetzungen für den relevanten Auftraggeber o d e r gestaltend für den Klienten im Rahmen des Consulting - niemals aber gleichzeitig.