Winkler - Partner Consult Unternehmensberater

PROGRAMME IN SACHSEN

Aktuelle Förderrichtlinie Sachsen 2011 

Hier finden Sie Wissenswertes rund um das Thema "geförderte Beratung".

1.) Intensivberatung/Coaching

Für eine umfangreichere Umsetzungsbegleitung ab fünf Tagewerken steht sächsischen KMU der Programmteil Intensivberatung zur Verfügung. Er dient als Kernbaustein der Beratungsförderung der Unterstützung sächsischer KMU bei nahezu allen unternehmensrelevanten Fragestellungen. Es werden Beratungen zu Fragen der Unternehmensführung, insbesondere zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen,
personellen, technischen und organisatorischen Problemen gefördert.

  • Intensivberatung/Coaching zur Konzipierung von Unternehmensstrategien, zur Existenzsicherung, zur Rationalisierung sowie zur effizienten Organisation betrieblicher Abläufe,
  • Marktanalysen im Vorfeld von Produktentwicklungen, Einführung neuer Produkte, Technologien und Dienstleistungen, Marketing,
  • Optimierung betrieblicher Prozesse, Risikomanagement, Finanzierung, zum Beispiel Rating- Vorbereitung,
  • Personalentwicklung,
  • Schutz vor Produkt- und Markenpiraterie, Unternehmenssicherheit
  • Unternehmensnachfolge.

Die Zuwendung wird als Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben gewährt. Förderfähig sind das Honorar des Beraters und bei Antragstellung über einen Qualitätssicherer zusätzlich die Kosten der Qualitätssicherung (Bemessungsgrundlage). Bemessungsgrundlage für ein Tagewerk sind maximal 700 EUR (netto). Der Zuschuss beträgt bis zu 40 Prozent der Bemessungsgrundlage, bei Antragstellung über einen Qualitätssicherer bis zu 50 Prozent. Pro Jahr sind 20 Tagewerke förderfähig. Für Beratungen zu den Schwerpunkten Außenwirtschaft und Unternehmensnachfolge können zusätzlich jeweils bis zu 20 Tagewerke in Anspruch genommen werden. Beratungen zu einem Schwerpunkt, die sich in ihrem Inhalt nicht wesentlich unterscheiden, können innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nur einmal gefördert werden.

Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen können junge Unternehmen, bei denen die Gründung maximal 5 Jahre zurückliegt, grundsätzlich nur beantragen, wenn sie zuvor ein Gründercoaching gemäß der Richtlinie „Gründercoaching
Deutschland“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 20. Oktober 2008
(BAnz. Nr. 163 vom 28. Oktober 2008, S. 3846) oder der Richtlinie „Gründercoaching Deutschland – Gründungen aus der Arbeitslosigkeit“ des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales vom 20. August 2008 (BAnz. Nr. 136 vom 9. September 2008, S. 3293), in der jeweils geltenden Fassung, durchlaufen haben.

Kann eine Beratungsmaßnahme gemäß der Richtlinie „Turn Around Beratung“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 21. April 2009 (BAnz. Nr. 65 vom 30. April 2009, S. 1570), in der jeweils geltenden Fassung, unterstützt werden, ist eine Landesförderung nur nachrangig möglich.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die in den Referenzen benannten Unternehmen erhielten vorgenannte Zuschüsse

2.) Gründungsberatung

Der Freistaat Sachsen gewährt Existenzgründern Zuschüsse bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen in der Gründungsphase. Die Zuwendung wird als Zuschuss von 75 Prozent zu den förderfähigen Ausgaben gewährt. Förderfähig ist das Tageshonorar
eines Beraters bis maximal 600 EUR (netto). Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden pro Tag. Die Beratungsleistungen sollen mindestens zwei Tagewerke und können maximal zehn Tagewerke umfassen. .

Die Gründungsberatung ist ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Erfolgsaussichten und zur nachhaltigen Sicherung von Existenzgründungen. Ziel der Förderung ist es, Existenzgründer bei der Gründung eines neuen Unternehmens, der Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Ausweitung eines Nebenerwerbs hin zu einer tragfähigen Vollexistenz zu unterstützen und den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern.  Die Beratungsleistungen sollen dazu beitragen, unternehmerische Entscheidungen vorzubereiten, konkrete Handlungsempfehlungen zu entwickeln und die Anleitung zur Umsetzung der Empfehlungen zu geben.Gefördert werden allgemeine Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Fragen der Existenzgründer, die Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung des beabsichtigten Gründungsvorhabens geben.

Was wird gefördert?

  • Sicherung und Optimierung der Finanzierung (zum Beispiel Vorbereitung auf ein Bankgespräch),
  • Vorbereitung eines Vertriebs- beziehungsweise Marketingkonzeptes,
  • Überarbeitung und Weiterentwicklung des Gründungs- beziehungsweise Unternehmenskonzeptes,
  • Markterschließung,Standortsuche,
  • Erarbeitung von operativen Unternehmenszielen und -strategien,
  • Personalkonzeptentwicklung/Maßnahmen zum Personalaufbau,

Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die sich durch Gründung eines neuen Unternehmens, die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder die Ausweitung eines Nebenerwerbs zum Vollerwerb selbstständig
    machen wollen. Haupt- oder Nebenwohnsitz sowie künftiger Betriebssitz müssen im Freistaat Sachsen sein.