Winkler - Partner Consult Unternehmensberater

KFW- ZUSCHÜSSE

Der Berater ist bei der KFW als Berater mit der ID 6066 zugelassen und gelistet.

Es besteht eine Zulassung von Winkler-Partner Consult für folgende Beratungsprogramme:

Einen Antrag stellen Sie bitte unter hier.

1.) Gründercoaching (GCD)

Sie haben sich gerade selbstständig gemacht und benötigen Unterstützung?

Um Ihnen als Existenzgründerin und Existenzgründer (im Folgenden Existenzgründer genannt) die Finanzierung von Coachingmaßnahmen zu erleichtern und die Erfolgsaussichten von Existenzgründungen zu erhöhen, können Sie  einen Zuschuss für Coachingmaßnahmen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) beantragen, hierbei unterstützen wir Sie !

Gründercoaching ist ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Erfolgsaussichten und nachhaltigen Sicherung von Existenzgründungen. Ziel ist es, Existenzgründerinnen und -gründern aus Arbeitslosigkeit (im Folgenden Existenzgründer genannt) eine Möglichkeit zu geben,  Coachingleistungen von Beraterinnen und Beratern rechtzeitig in Anspruch zu nehmen, um erfolgreich in den Markt zu starten (Vertrag). Mit der Durchführung des Förderprogramms beauftragt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die KfW.
Was wird gefördert?
  • Förderfähig sind Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

Wer wird mit welchem Zuschuss gefördert Richtlinie?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe) und der Freien Berufe,

Der Beginn der selbstständigen Tätigkeit (Gründung, Unternehmensübernahme, tätige
Beteiligung, jeweils mit Geschäftsführungsfunktion, durch Gewerbeanmeldung,
Handelsregistereintrag etc. nachzuweisen) muss erfolgt sein und liegt zum Zeitpunkt
der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurück.

  • Die Zuschusshöhe richtet sich nach dem Standort der Betriebsstätte und der Antragsberechtigung. Existenzgründer erhaltenin den neuen Bundesländern und in den "Phasing-out"-Regionen Brandenburg-Südwest, Lüneburg, Leipzig und Halle einen Zuschuss in Höhe von 75 %, sonst 50%.
  • Insgesamt können Sie innerhalb der ESF-Förderperiode (bis 31.12.2013) eine Förderung bis zu einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 Euro beantragen. Diese kann sowohl durch Anträge in beiden Fördervarianten - Gründercoaching Deutschland für Existenzgründer und Gründercoaching Deutschland für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit als auch durch mehrere Anträge in einer Fördervariante ausgeschöpft werden.

Existenzgründer aus Arbeitslosigkeit, die Leistungen nach SGB II und SGB III beziehen, erhalten im ersten Jahr nach der Gründung oder der Übernahme eines Unternehmens oder der tätigen Beteiligung an einem Unternehmen eine besondere Förderung, wenn an sie im ersten Jahr nach der Gründung ein Gründungszuschuss (§ 57 SGB III), Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 20 SGB II), Einstiegsgeld (§ 29 SGB II in der bis zum 31. Dezember 2008 gültigen Fassung; § 16b SGB II), Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (§ 16c SGB II) oder sonstige weitere Leistungen zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach § 16 Absatz 2 Satz 1 SGB II in der bis zum 31. Dezember 2008 gültigen Fassung erbracht werden oder wurden.

In welcher Höhe wird nach der Richtlinie Gründercoaching Deutschland - Gründung aus Arbeitslosigkeit gefördert?

  • Existenzgründer erhalten bundesweit einen Zuschuss i.H.v. 90% des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000 €.
  • Existenzgründer haben die Möglichkeit, innerhalb der laufenden Förderperiode (2007-2013) die Förderung bis zur Ausschöpfung der maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000 € wiederholt zu beantragen.
  • Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 €. Ein Tagewerk umfasst acht Stunden pro Tag. Das insgesamt im Vertrag zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 4.000 € nicht überschreiten. 

2.) Turn Around Beratung (TAB)

Die Turn-Around-Beratung klärt wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Fragen in Ihrem Unternehmen, wenn es sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befindet, aber eine positive Fortführungsprognose hat. Mit Hilfe der Beratung können Sie die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens wiederherstellen.

Wer und was wird gefördert Richtlinie?

  • professionelle externe Beratung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen Ihres Unternehmens. Ziel ist, Ihre wirtschaftlich schwierige Situation zu überwinden und die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens wiederherzustellen. Als Voraussetzung für eine Förderung müssen Sie eine Schwachstellenanalyse erstellen lassen. Die Schwachstellenanalyse (Formularnummer 600 000 0104) darf zum Zeitpunkt der
    elektronischen Übermittlung durch den Regionalpartner an die KfW nicht älter sein als 8 Wochen. Sie muss konkrete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des Unternehmens beinhalten und eine positive Fortführungsprognose bescheinigen.
  • Für Beratungen mit gleichem Inhalt wie TAB ist eine Kombination mit anderen öffentlichen Zuschüssen untersagt. Andere Fördermittel können Sie für Beratungen mit anderem Inhalt nutzen, wenn sie z.B. zur Erstellung der Schwachstellenanalyse oder im Rahmen des Gründercoachings (GCD) erbracht werden.

  • Der Beratervertrag darf erst nach Empfehlung des Regionalpartners für die Durchführung einer Beratung und elektronischer Übermittlung an die KfW abgeschlossen werden. Nach der schriftlichen Zusage durch die KfW kann die Beratung beginnen.
  • Ab wann gilt der Antrag bei der KfW als gestellt? Es gilt der Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung des Antrags durch den Regionalpartner an die KfW. Die Schwachstellenanalyse darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 8 Wochen sein.

Wie hoch wird gefördert?

  • Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten für die Turn Around Beratung liegt bei 8.000 Euro. Das maximal förderfähige Tageshonorar Ihres Beraters beträgt 800 Euro netto. Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Sie folgende prozentualen Zuschüsse auf das Beraterhonorar: Phasing-out-Gebiete
    75 % in den neuen Bundesländern sowie in der "Phasing-out"-Region Lüneburg, 50 % in den alten Bundesländern und Berlin 

Sie können die Beratungskosten nicht selbst vorschießen und möchten, dass der Zuschuss direkt an den Berater ausgezahlt wird. Wie organisieren Sie das?:

Dafür erklären Sie die Abtretung des Zuschusses. Entweder Sie regeln das gleich im Beratervertrag oder Sie senden uns eine formlose Mitteilung mit Ihrer und der Unterschrift des Beraters. Kontoverbindung des Beraters bitte nicht vergessen. Sie müssen die Antrags- und Abrechnungsunterlagen nicht notariell oder amtlich beglaubigen lassen, es reicht aus, wenn der zuständige Regionalpartner auf der Kopie durch Stempel und Unterschrift vermerkt, dass das Original vorgelegen hat. Die Zahlung des Eigenanteils belegen sie mit einem Kontoauszug im Original oder als eine vom Regionalpartner oder der Hausbank bestätigte Kopie oder als Online-Banking-Nachweis. Bitte achten Sie darauf, dass der Name des Kontoinhabers auf dem Kontoauszug zu erkennen ist.

Fristen:





SachverhaltTAB-Bedingung/Frist
Schwachstellenanalysenicht älter als 8 Wochen bei Antragstellung bei der KfW (Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung durch den Regionalpartner)
Abschluss Beratervertragnach elektronischer Übermittlung der Empfehlung durch den Regionalpartner an die KfW
Einreichung Beratervertrag beim Regionalpartnermit den Abschlussunterlagen 8 Monate nach Zusage*

Einreichung der Abschlussunterlagen beim Regionalpartner

maximal 8 Monate nach Zusage*