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Wir beraten Sie bei der Beantragung nichtrückzahlbarer (verlorener) Zuschüsse.

Investitionszuschuss - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)

SächsABl. Jg. 2011 Bl.-Nr. 19 S. 695 Gkv-Nr.: 552-V11.5
Fassung gültig ab: 01.05.2011

Was wird gefördert?

Die Errichtung, Erweiterung oder Diversifizierung sowie der Erwerb von stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätten in Sachsen

Wer ist antragsberechtigt?
Unternehmen ausgewählter Branchen der gewerblichen Wirtschaft in Sachsen

Zuschüsse können Sie für folgende Vorhaben beantragen:

  • Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte,
  • Ausweitung der Produktion (Diversifizierung) oder grundlegende Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte,
  • Erwerb eines Betriebes, der stillgelegt oder von Stilllegung bedroht ist.

KonditionenDetails
Art der Förderungnichtrückzahlbarer Zuschuss
HöheAnteil an den förderfähigen Investitionskosten (Fördersatz)

Bei der Ermittlung des Fördersatzes werden im Konverenzgebiet die folgenden Subventionswertobergrenzen zugrunde gelegt. Hierauf sind andere subventionswerterhebliche öffentliche Fördermittel (Beihilfen) anzurechnen. Beihilfen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, z.B. Investitionszulage, sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
  • kleine Unternehmen: 50 Prozent
  • mittlere Unternehmen: 40 Prozent
  • große Unternehmen: 30 Prozent
Für Vorhaben, die im früheren Regierungsbezirk Leipzig (sog. Phasing-out-Gebiet) durchgeführt werden, gelten folgende Subventionswertobergrenzen:
  • kleine Unternehmen: 40 Prozent
  • mittlere Unternehmen: 30 Prozent
  • große Unternehmen: 20 Prozent
Die von der Phasing-out-Regelung betroffenen Gemeinden finden Sie hier.

Bei Errichtungsvorhaben, Übernahmen von stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätten sowie bedeutsamen Erweiterungen (insbesondere bei Schaffung von mindestens 50 Prozent zusätzlicher Dauerarbeitsplätze, wenigstens jedoch Schaffung von 5 neuen Dauerarbeitsplätzen) können vorstehende Subventionswertobergrenzen ausgeschöpft werden.

Bei sonstigen Erweiterungen und Diversifizierungsvorhaben gelten hingegen verringerte Fördersätze:
  • kleine Unternehmen: 37,5 Prozent
  • mittlere Unternehmen: 27,5 Prozent
  • große Unternehmen: 17,5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Die Subventionswertobergrenzen können bei diesen Vorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU, Definitionen siehe Anlage 2 der Förderrichtlinie) dann ausgeschöpft werden, wenn der Anteil von Forschung und Entwicklung (FuE) am Unternehmensumsatz während des Vorhabens pro Jahr mindestens 3 Prozent des Unternehmensumsatzes beträgt.

Wiederholungsförderungen sind regelmäßig bis zu 5 Mal möglich.
Gesamtumfangbegrenzt vom Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
Rechtsanspruchauf Gewährung eines Zuschusses besteht nicht

Einen Zuschuss können unter bestimmten Voraussetzungen auch gemeinnützige wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen erhalten, die nicht zum Hochschulbereich zählen. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismuswirtschaft), die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sitz des Unternehmens bzw. der zu fördernden Betriebsstätte in Sachsen oder aber die bestehende Absicht, eine Betriebsstätte in Sachsen zu unterhalten, 
  • überregionaler Absatz,
  • Investition von mindestens 70.000 EUR,
  • mindestens 25 Prozent Eigenbeitrag zur Finanzierung (davon mindestens zehn Prozent Eigenmittel),
  • Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze,
  • der auf ein Jahr bezogene Investitionsbetrag muss mindestens um die Hälfte höher sein als die Abschreibungssumme, die in den letzten drei Jahren durchschnittlich verdient wurde (Abschreibungskriterium).

Was haben Sie u.a. bei der SAB einzureichen, wir Sie beraten unterstützen:

Ausführliche Beschreibung und Begründung des Vorhabens:

  • Hier sind neben kurzer Vorstellung des Unternehmens:
    • rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse
  • die Notwendigkeit und das Ziel der Investitionsmaßnahme darzustellen, dabei die
    • Auswirkung auf Produktionssortiment und das Leistungsangebot.
  • Dabei muss auch auf die Markt- und Absatzverhältnisse des Unternehmens  eingegangen werden:
    • Konkurrenzfirmen, Hauptabnehmer

Betriebswirtschaftliche Darstellungserfordernisse:

  • Die verdienten Abschreibungen in den letzten 3 Jahren sind ohne Sonderabschreibungen zu ermitteln. Nachweise in Form von Jahresabschlüssen sind beizufügen.
  • Detaillierte Kostenzusammenstellung
  • Aufschlüsselung der Maschinen und Einrichtungen; gebrauchte, geleaste oder gemietete Wirtschaftsgüter kennzeichnen, ohne Mehrwertsteuer
  • Aufschlüsselung der immateriellen Wirtschaftsgüter. (Die Förderung immaterieller Wirtschaftsgüter unterliegt Einschränkungen, die sich auch auf den Förderumfang bzw. den Zuschussbetrag für die Wirtschaftsgüter auswirken können.)
  • Umsatz- und Ertragsvorschau für drei Jahre (SAB-Vordruck 60319) einschließlich Darstellung Handelsumsatz mit Erläuterungen
  • Übersicht über laufende und neu abzuschließende Finanzierungsverbindlichkeiten sowie deren Konditionen (SAB-Vordruck 61634)
  • Gesellschaftsvertrag mit Handelsregisterauszug des Antragstellers und ggf. der Hauptgesellschafter und ggf. der Besitz-/ Betriebsgesellschaft. Bei Konzernen und verbundenen Unternehmen sind die Beteiligungsverhältnisse gesondert darzustellen (Organigramm).

für Tourismusvorhaben:

  • Aufgliederung der Bettenanzahl (Einzelzimmer, Doppelzimmer; Mehrbettzimmer, Ferienwohnungen), 
  • Bett-/Zimmerpreis
  • Umsatz- und Ertragsvorschau (SAB-Vordruck Fremdenverkehr 60319-1)
  • Auslastung in % mit Erläuterungen
  • Tourismusvorhaben können dann gefördert werden, wenn sie zur Erhöhung der Übernachtungszahlen in Tourismusregionen, zur Gewinnung neuer Gästegruppen sowie zur Saisonverlängerung beitragen. Beherbergungsbetriebe und Campingplätze müssen dabei mindestens die Kriterien einer 4-Sterne-Kategorie, Ferienhäuser bzw. Ferienwohnungen mindestens einer 3-Sterne-Katogorie erfüllen.

Bei Ausweitung der Produktion (Diversifizierung) oder grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte:

  • Der auf ein Jahr bezogene Investitionsbetrag muss mindestens um die Hälfte höher sein als die Abschreibungssumme, die in den letzten drei Jahren durchschnittlich verdient wurde (Abschreibungskriterium).

Bei Erweiterung einer Betriebsstätte:

  • Ein Vorhaben kann auch als Erweiterung gefördert werden, wenn die Anzahl der Dauerarbeitsplätze um 15 Prozent erhöht wird.